Plug and Play - Solaranlagen, besser bekannt als Balkon-Kraftwerke

Bei einer mobilen Solar- /Photovoltaikanlage handelt es sich um eine über die Haus­rat­ver­si­che­rung versicherte Sache, für die im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bedingungsgemäß Versicherungsschutz besteht. Nicht versichert gelten Photovoltaik-/Solarmodule gegen Glasbruchschäden.

Fest mit dem Gebäude (z.B. Dach, Balkon oder Fassade) verbundene Anlagen gelten nicht versichert. Diese sind generell über die Gebäude-Versicherung abzusichern.

Nicht alle Haus­rat­ver­si­che­rungen/Tarife schließen mobile Solaranlagen ein. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an. Wir stellen Alttarife auf Wunsch für Sie um. Sollte hierzu ein Versicherungswechsel erforderlich werden, schützen wir Sie durch die Konditionsdifferenzdeckung, so dass Ihre Anlage ab Antragstellung versichert ist. Das gilt selbst dann, wenn die Kündigung Ihrer bisherigen Haus­rat­ver­si­che­rung erst in (bis zu) zwölf Monaten erfolgen kann. 


Auto­ver­si­che­rung 2025 - Tipps, Beiträge zu sparen

Sehr geehrte Autofahrerin, sehr geehrter Autofahrer,

die Auto­ver­si­che­rung verzeichnet zur diesjährigen Wechselsaison eine Prämienanpassung, wie wir sie seit den 1970er Jahren nicht mehr erlebt haben. Versicherer erhöhen ihre Prämien teilweise um bis zu 50 % gegenüber der Vorjahresprämie. Der HDI erhöht den Beitrag sogar um 70 %.

Wir versuchen hier die explodierenden Beiträge zu erklären – und bieten gleichzeitig Vorschläge, wie Sie durch Vertragsänderungen sparen können.  

 

Geänderte Regionalklassen

Schäden und Kostenaufwand für Kfz- Reparaturen werden regional erfasst und fließen in Regionalklassen ein. Im Kreis Heinsberg und auch für die Region Aachen haben sich die Regionalklassen geändert (bisher: R3 / neu R5) Das führt zur Verteuerung der Kfz-Haft­pflichtversicherung.

 

Reparaturkosten und Ersatzteile

Etwa die Hälfte des Auto­ver­si­che­rungsbeitrages ist für die Kaskoversicherung aufzuwenden. Der starke Anstieg von Ersatzteilpreisen, Werkstattkosten und Inflation hat die Kaskotarife erheblich verteuert. Der Stundensatz für Kfz-Reparaturen liegt laut GDV zurzeit bei durchschnittlich 188,00 Euro. Darüber hinaus befinden sich die Autoversicherer immer noch in einer Verlustzone. Bereits 2023 hatten die KFZ-Versicherer laut Gesamtverband der Deutschen Autoversicherer mit KFZ-Policen einen Verlust in Höhe von mehr als drei Milliarden Euro hinnehmen müssen.

 

Tipp: Führen Sie ein Gespräch mit Ihrem Autoversicherer

Wenn Sie – wie wir – auf die Leistungen eines Service-Versicherers nicht verzichten wollen, führen Sie ein Telefonat mit Ihrem Autoversicherer und erwähnen Sie, dass Ihr Autoversicherer in der Vergangenheit Nachlässe für gute Kunden eingeräumt hat - und fragen Sie, ob Sie auch für das kommende Jahr mit einem solchen Nachlass rechnen können. Kein Autoversicherer möchte Kunden verlieren und wird Ihnen kaum sagen, dass Sie nicht zu seinen guten Kunden zählen. Ihre Chancen, einen Preisnachlass auszuhandeln, stehen gut. Einem Ver­sicherungs­makler sind hier „die Hände gebunden.“

Der Markt reagiert unterschiedlich auf die Situation. Wer nur auf den Beitrag achtet, erlebt im Schadensfall nicht selten böse Überraschungen. Es sind nicht nur die SF-Rückstufungen, die nach einem Unfall drastisch ausfallen können und selbst durch Versichererwechsel nicht mehr zu korrigieren sind. Um Kosten zu senken, bieten andere namhafte Autoversicherer  beispielsweise Tarife an, bei denen auch Gebrauchtteile zur Reparatur Verwendung finden.

Den größten Fehler begehen Autofahrer, die auf den Ausschluss des Einwandes der groben Fahrlässigkeit verzichten.

 

Vergleichsrechner auf unserer Homepage                                                                        - auch ein VHV-Rechner ist dort eingestellt

Hier können Sie Ihre Änderungern leicht vornehmen. Die Daten werden direkt an die VHV übermittelt. 

 

Wer sich umschauen möchte, der findet auch auf unserer Homepage einen Kfz-Vergleichsrechner. Die Tarife sind geprüft und unsere Kunden können sicher sein, dass dort keine Kaskoversicherungen angeboten werden, bei denen beispielsweise Glasbruch ausgeschlossen ist - oder dort eine Vollkasko angeboten wird, die Vandalismus teilweise ausschließt. Gemeint ist hier das aufgeschlitzte Cabriolet-Verdeck, dass ein namhafter Autoversicherer nicht ersetzte.

 

Weitere Tipps, die Ihren Kfz-Beitrag deutlich senken können

  1. Die Kaskoversicherung macht etwa die Hälfte des Kfz-Beitrages aus. Prüfen Sie bei Fahrzeugen, die rund fünf Jahre alt sind, den Preisunterschied zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung. Wenn Sie ein Fahrzeug fahren, von dem Sie annehmen, dass sich die nächste Reparatur nicht mehr lohnt, verzichten Sie ganz auf eine Kaskoversicherung.

 

  1. Die Neuwertentschädigung wird idealerweise für Fahrzeuge bis zu 24 Monate nach Neukauf geleistet. Ist das Fahrzeug älter, kann auf die Neuwertentschädigung verzichtet werden, was zu einem Preisnachlass von bis zu 10 % führt. Gleiches gilt auch für die Kaufpreisentschädigung bis zu 24 Monate nach Erwerb eines gebrauchten Kfz.

 

  1. Wer über genügend Rücklagen verfügt, kann durch die Erhöhung von Selbst­behalten bis zu 25 % sparen. Üblicherweise gelten hier 300 € für die Vollkasko- und 150 € für die Teilkaskoversicherung. Unter Berücksichtigung der Rückstufung bei Vollkaskoschäden lohnt sich möglicherweise auch eine SB von 500€ oder sogar eine SB von 1000 €. Prüfen Sie einmal den Preisunterschied!

 

  1. Die jährliche Zahlungsweise bringt gegenüber der unterjährlichen Zahlungsweise bis zu 7%.

 

  1. Akzeptieren Sie die Werkstattbindung und sparen Sie bis zu 10 % der Prämie.  Ausnahmen: Ihr Wohnort liegt weit draußen auf dem Land;                                                        Auto ist neu / geleast / finanziert.                                                                                                  Hier ist in der Regel die vom Hersteller autorisierte Werkstatt aufzusuchen.

 

  1. Nicht zu viele Kilometer angeben! Wie viele Kilometer sind Sie im vergangenen Jahr tatsächlich gefahren?

Durchschnittlicher Mehrpreis bei                                                                                                  15.000 km statt 10.000 km = + 8%                                                                                                            20.000 km statt 15.000 km = +12%                                                                                                             25.000 km statt 20.000 km = +13%

 

  1. Schränken Sie den Fahrerkreis ein Der Einschluss des (Ehe-)Partners kostet kaum Aufschlag. Der Einschluss beliebiger Fahrer oder auch von Fahranfängern führt etwa zur doppelten Prämie. Neue Fahrer lassen sich später einfach einschließen. Notfälle sind immer versichert!! Auch ein nicht eingetragener Fahrer ist grundsätzlich versichert. Bei Unfall: Beitragsnachzahlung, ggf. Vertragsstrafe.

 

  1. In keinem Fall sollten Sie hierauf verzichten:                                                                          Erhöhte Deckungs­summen (50/100 Mio. Euro)                                                                               Mallorca-Police (Mietwagen im Ausland)                                                                                       grobe Fahrlässigkeit                                                                                                                  Marderbiss mit Folgeschäden (+3% Beitrag)

 

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie passende Versicherung zu finden!  

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Thiel Ver­sicherungs­makler GbR

Wolfgang Thiel und Aline Hauck

 

 


- Mai 2023 -

Millionen Riester-Rentner erhalten in diesen Tagen einen bitteren Brief: Was Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten

Millionen Menschen haben in Deutschland einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Viele von ihnen bekommen in diesen Tagen eine Schock-Nachricht: ihre Konten weisen nun hohe Verluste auf.

Das vergangene Jahr war finanziell gesehen in vielerlei Hinsicht kein besonders gutes. Für Riester-Rentner bestätigt sich der Eindruck noch einmal mit dem jährlichen Schreiben über den Stand ihres Riester-Kontos.

Wie Finanztip schreibt, berichten einige Betroffene, dass ihre Konten plötzlich ein Minus im vier- oder gar fünfstelligen Bereich aufweisen. Doch keine Panik: Den Vertrag kündigen sollten Sie jetzt auf keinen Fall.

Riester-Rente wird oft in Fonds angelegt.

Das Ziel ist, dass der Versicherte später nicht nur das eingezahlte Geld bekommt, sondern noch zusätzlich eine satte Rendite durch die Anleihen. Damit das passiert, muss es aber an der Börse gut zugehen – was im vergangenen Jahr jedoch nicht der Fall war.

Diese Versicherten erhalten nun - auch 2023 - ihr jährliches Schreiben, das über den Kontostand informiert. Und es ist sicher ein Schock, wenn darin steht, dass bis zu 30 Prozent Verlust eingefahren wurde. Aber kein Grund zur Panik: Mit Beginn der Rente garantiert jeder Anbieter, dass mindestens die eingezahlten Beträge plus die staatlichen Zuschüsse ausgezahlt werden. Dieses Kapital kann also unter keinen Umständen verloren gehen.

Ebenfalls wichtig zu wissen ist: Die Verluste, die im Schreiben der Versicherung notiert sind, sind erstmal nur theoretisch. Wer also jetzt das Kapital aus dem Fonds herausnehmen würde, müsste mit dem geschriebenen Verlust rechnen. Das bedeutet: Erst dann, wenn man den Vertrag kündigt, werden diese Verluste real.

Ruhe bewahren und cool bleiben ist jetzt also die Devise. Es besteht die Hoffnung, dass sich die Situation an der Börse früher oder später bessern wird, und dann sollte das angelegte Kapital wieder Gewinne bringen. Das eingezahlte Geld bekommen Versicherte mindestens wieder, denn die Riester-Rente ist abgesichert. Ebenfalls abgesichert sind die staatlichen Zuschüsse.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns.

 

 

 


Die Dienstunfähigkeit im Soldatengesetz

Eine Dienstunfähigkeit nach dem Soldatengesetz liegt dann vor, wenn der Soldat aus gesundheitlichen Gründen infolge Krankheit oder eines Unfalls seine Dienstpflichten nicht mehr dauerhaft erfüllen kann. Von einer Dienstunfähigkeit des Soldaten ist auch auszugehen, wenn mit der Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten innerhalb eines Jahres nicht zu rechnen ist.

Während ein Berufssoldat im Fall der Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen ist, kann der Soldat auf Zeit bei Verlust seiner Dienstfähigkeit entlassen werden. Im Gegensatz zu Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf, die bei Dienstunfähigkeit ohne eine Leistungszahlung aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden können, haben Soldaten auf Zeit einen Anspruch auf eine einmalige Übergangsbeihilfe. Diese wird in Abhängigkeit von der geleisteten Dienstzeit bemessen. Soldaten auf Zeit, die mindestens vier Jahre Dienst geleistet haben, erhalten ferner – zeitlich befristet – anteilige Dienstbezüge (Übergangsgebührnisse). Auch die Dauer des Bezugs der Übergangsgebührnisse ist von der Dienstzeit des Soldaten abhängig.

Private Vorsorge für den Fall der Dienstunfähigkeit

In Analogie zur Absicherung der Arbeitskraft von Beamten kann auch das Dienstunfähigkeitsrisiko von Soldaten mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung abgesichert werden. Die Versicherungsbedingungen sollten dabei um eine Dienstunfähigkeitsklausel ergänzt sein, die dem Soldaten im Fall der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder einer Entlassung aus seinem Dienstverhältnis infolge Dienstunfähigkeit eine Leistungszahlung sichert. Es ist bei Prüfung der AVB zwingend darauf zu achten, dass die Entscheidung des Dienstherrn für den Lebensversicherer bindend ist. Bei der Einrichtung des Versicherungsschutzes für Berufssoldaten sollten ferner die für bestimmte Dienstgrade geltenden besonderen Altersgrenzen berücksichtigt werden.

Versicherungsschutz bei Auslandseinsätzen

Nachdem Soldaten im Rahmen von Auslandseinsätzen auch in Krisenregionen dienstlich verpflichtet werden, muss der Versicherungsschutz für diese Einsätze hinterfragt werden. Hierzu sollte in den Versicherungsbedingungen geregelt sein, dass uneingeschränkter Versicherungsschutz für offizielle, zum Beispiel im Rahmen eines UNO-Mandates erteilte Einsätze, besteht. Der Versicherer hat diese Frage eindeutig zu beantworten und erklärt für Soldaten und Soldatinnen einen uneingeschränkten Versicherungsschutz für Auslandseinsätze, für die ein entsprechender Kabinettsbeschluss beziehungsweise die Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt und bei denen Waffen nur zum Zweck der Selbstverteidigung eingesetzt werden (passives Kriegsrisiko).